Beschwerdeverfahren

  1. Der Benutzer kann einen Anspruch auf Zahlung des gleichen Geldbetrags geltend machen wie die von der zuständigen Verwaltungsbehörde (z.B. Städtische Polizei) festgelegte Geldstrafe für unberechtigtes Parken und andere damit verbundenen Kosten (Abschleppgebühren), wenn alle in diesem Artikel der Stornierung und Rückerstattung genannten Bedingungen erfüllt sind, insbesondere im Falle eines Ausfalls des technischen Systems der Technischen Straßenverwaltung, das das Parken in der Stadt Prag verwaltet oder andere Verwalter der Prager Parkzonen.
  2. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt geltend machen werden, an dem der Benutzer die Geldstrafe erhält.
  3. Reklamationen müssen als E-Mail an die E-Mail-Adresse des Betreibers advertising@parkingcard.cz gesendet werden.
  4. Eine Beschwerde muss folgende Informationen enthalten:
  • Adresse - Der Benutzer muss die Beschwerde von der Adresse senden, die für die Parkplatzreservierung verwendet wurde.
  • Scan der Kopie oder anderer aussagekräftiger Dokumente oder die Dokumente, die belegen, dass der Benutzer die Geldstrafe und/oder andere damit verbundenen Kosten bezahlt hat. Diese Dokumente müssen insbesondere Folgendes enthalten:

  • Autokennzeichen des für die Reservierung verwendeten Fahrzeugs;
  • Zeitpunkt der Geldstrafe während dessen der Benutzer den Service von parkingcard.cz zurecht nutzt;
  • Dokument, das den Zeitpunkt, an dem der Benutzer die Geldstrafe erhalten hat, bestätigt;
  • Adresse des Parkplatzes;
  • Stempel der Verwaltungsbehörde, die die Geldstrafe wegen unberechtigten Parkens verhängt hat auf dem Dokument, das von dieser Verwaltungsbehörde ausgestellt wurde.

  • Telefonnummer für eine persönliche Kontaktaufnahme des Betreibers;
  • Benutzerkontonummer, einschließlich anderer notwendiger Informationen für den Fall, dass der Geldbetrag auf ein Konto überwiesen werden soll, das bei einer Bank außerhalb der Tschechischen Republik eröffnet wurde, um den Geldbetrag bargeldlos zu übertragen, sollte der Anspruch anerkannt werden.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den Anspruch zu akzeptieren, wenn der Anspruch nicht alle notwendigen Informationen gemäß dieser Bestimmung enthält.

  1. Wenn der Betreiber die Forderung anerkennt, zahlt der Betreiber dem Benutzer die festgesetzte Geldstrafe, Abschleppgebühr und Parkgebühren. Um den im vorherigen Satz angegebenen Geldbetrag zu zahlen, müssen die die Behauptung bestätigenden Originaldokumente an den Betreiber gesendet werden.
  2. Die Beschwerde wird so schnell wie möglich, spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum des Antrags bearbeitet. Der Benutzer wird unmittelbar über die Schadensregulierung informiert.
  3. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Situationen, in denen aufgrund falsch eingegebener Daten des Benutzers oder der Nichteinhaltung der Parkregeln vom Benutzer eine Geldstrafe oder andere Kosten entstehen. Dies gemäß dem vorhergehenden Satz beinhaltet auch Situationen, in denen der Benutzer bei der Buchung einer Parkberechtigung gemäß Artikel IV. der AGB falsche Daten eingibt und um Korrektur dieser Daten gemäß Abs.8 Artikel IV. dieser AGB nach dem Zeitpunkt des Parkbeginns bittet.